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Okt 01 2016

Kappuzzle® 413 – Pockenschutzimpfung

Ein solches oder ähnliches Dokument haben wohl die meisten der hier vertretenen Jahrgänge besessen. Worum handelt es sich?

Impfschein

Kappuzzle® 413

Der am 15. Juni 1950 auf meinen Namen ausgestellte Impfschein bestätigt die erfolgreiche Pockenschutz-Erstimpfung gemäß Impfgesetz vom 8. April 1874. Damals wurde die Impfpflicht für das ganze Deutsche Reich eingeführt. Sie endete in Deutschland erst gut hundert Jahre später, nämlich genau vor 40 Jahren.

Richtig getippt haben Wolfgang Jensen, Ingwer Hansen, Wolfgang Dase, Konrad Reinhardt, Heino Küster, Regina Blätz, Katrin Wummel und Maren Sievers.

Impfschein (1950) - RückseiteIn jedem Impfbezirke wird jährlich, an Orten und zu Zeiten, die vorher bekannt gemacht werden, unentgeltlich geimpft. Die erste Impfung der Kinder muß vor Ablauf des auf das Geburtsjahr folgenden Kalenderjahrs, die spätere Impfung (Wiederimpfung) bei Zöglingen einer öffentlichen Lehranstalt oder Privatschule, mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb desjenigen- Kalenderjahrs erfolgen, in dem die Kinder das zwölfte Lebensjahr zurücklegen. Ist die Impfung nach dem Urteil des Arztes erfolglos geblieben, so muß sie spätestens im nächsten Jahre wiederholt werden. Jeder Impfling muß frühestens am 6. und spätestens am 8. Tage nach der Impfung dem Arzte zur Besichtigung vorgestellt werden. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder oder Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung entzogen geblieben sind, haben Geldstrafe oder Haft verwirkt.

Zur genauen Beachtung!

Mit der Aushändigung des Impfscheins darf die Sorgfalt für die Impfpocken nicht aufhören.
Es ist gefährlich und deshalb zu vermeiden:

  1. Das Bedecken der Impfpocken mit nicht sauberen Kleidungsstücken,
  2. das Berühren oder gar Reiben der Impfpocken bei der Reinigung des Impflings,
  3. jede Verletzung durch Kratzen oder Stoßen der Impfpocken,
  4. jeder Versuch, die Schorfe der Impfpocken abzulösen, da sie nach richtiger Vernarbung der Impfstelle von selber abfallen,
  5. die eigene Behandlung verletzter oder entzündeter Impfpocken.
    (In solchen Fällen ist der Impfarzt hinzuzuziehen).

26 Kommentare

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  1. Michaela Bielke

    Meiner sieht gaaaaanz anders aus. :(

  2. Michaela Bielke

    Schülerausweis

  3. Maren Sievers, geb. Bonau

    Impfpass

  4. Holger Petersen

    Sog. „Karnickelschein“? :)

    1. Regina Blätz

      :?:

      1. Holger Petersen

        Eigentlich Wuermeling-Pass ( wurde benötigt für Bahnfahrkartenpreisermaessigungen zugunsten kinderreicher Familien und setzte nach meiner ERINNERUNG mindestens 3 minderjährige Kinder voraus…)

        1. Wolfgang Jensen

          Holger, ich glaube „Bahnfahrkartenpreisermaessigungen“ ist das bisher längste Wort in der Geschichte von SZR. :)

          1. Holger Petersen

            Sorry, war keine Absicht! :)

          2. Wolfgang Jensen

            Ist doch schön, ebenso wie das Wort „Karnickelschein“. :)

  5. Rossen-Bürger, Angelika

    Röntgenreihenuntersuchungspaß könnte passen…:)

  6. Katr!n Wummel

    Pockenschutzimpfung

  7. Katr!n Wummel

    Röntgenreihenuntersuchung

  8. Katr!n Wummel

    Zahnuntersuchung

  9. Regina Blätz

    Impfbescheinigung für die 2. Pockenschutzimpfung?

  10. Holger Petersen

    Musterungsbescheid?

  11. Heino Küster

    Impfausweis

  12. Konrad Reinhardt

    Impfpass

  13. Wolfgang Dase

    Nachweis über Pockenschutzimpfung

  14. Ingwer Hansen

    Impfausweis

  15. Wolfgang Jensen

    Impfbescheinigung

  16. Heino Küster

    Monatskarte für Schüler (Kreisbahn/-bus)?

  17. Runa Borkenstein

    Freischwimmer – Zeugnis

  18. Maren Sievers, geb. Bonau

    Bücherei-Karte

  19. Maren Sievers, geb. Bonau

    Schüler-Ausweis

  20. Rossen-Bürger, Angelika

    Nein, ich vermute, dass es ein Angelschein ist… :)

  21. Rossen-Bürger, Angelika

    Führerschein??? :) :)

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